Der Bewohnerbeirat ist ein gewähltes Gremium der Bewohner*innen, das aus sieben gewählten Mitglieder*innen besteht. Er wird für zwei Jahre gewählt. Das Gremium hat einen Vorsitz, einen stellvertretenden Vorsitz und fünf weitere Mitglieder*innen.
Nach den Anforderungen der Landesverordnung über stationäre Einrichtungen bzw. den Grundlagen des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes setzt unser Bewohnerbeirat sich für die Belange der Bewohner*innen ein. Dies sind z.B. die Planung und Vorbereitung von Festen, die Auswahl neuer Möbel und viele weitere Themen. In der Regel hält der Bewohnerbeirat jeweils einmal pro Monat eine Sitzung mit der Einrichtungsleitung ab. Hier werden u.a. aktuelle Themen, wie Baumaßnahmen oder Veränderungen von Gesetzgebungen, besprochen.
Der Bewohnerbeirat hat zu vielen Themen eine Mitbestimmung oder eine Mitwirkung und trägt somit maßgeblich zu Entscheidungen innerhalb des Hauses bei. Entsprechend gestalten die Bewohner*innen ihr Leben und Umfeld aktiv mit. Die Arbeit des Bewohnerbeirates soll erfolgreich sein und dient ausschließlich dem Wohle der hiesigen Bewohner*innen.